

Spezialitäten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines:
Wir übernehmen alle Aufträge nur zu unseren Lieferungs- &
Zahlungsbedingungen. Abweichungen bedürfen unserer schriftlichen
Bestätigung. Die Bedingungen gelten auch für alle künftigen
Verträge, unabhängig davon, ob im Einzelfall darauf hingewiesen
wird oder nicht. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines
Geschäftspartners gelten nicht, auch wenn wir diesen nicht
ausdrücklich widersprochen. Sollten einzelne Teile unserer
Lieferungs- & Zahlungsbedingungen unwirksam oder durch
schriftliche Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Unsere Angebote sind unverbindlich. Aufträge werden für uns erst
durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Das gleiche
gilt für mündliche Abredungen und Erklärungen jeder Art.
2. Preisgestaltung:
Unseren Preisen liegen die gegenwärtig gültigen Lohn-, Material-
& Energiekosten zu Grunde. Sollte sich bei diesen Kosten bis zur
Lieferung eine Änderung ergeben, so behalten wir uns eine
Preisanpassung vor. Unsere Preise gelten ab Werk, bei freier
Anlieferung durch den Besteller, ausschließlich Verpackung und
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Lieferung:
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich
vereinbart sind. Wird ein solcher Liefertermin überschritten, so
hat der Besteller das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu
setzen. Halten wir auch diese Nachfrist nicht ein, so kann der
Besteller vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen
Nichterfüllung werden ausgeschlossen. Wird die Erfüllung unserer
Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Umstände,
die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten –
gleichviel, ob die Umstände in unserem Werk oder bei einem
Unterlieferanten eintreten-, erschwert oder verhindert, so
verlängert sich die Fertigstellung in angemessenen Umfange. Das
gilt insbesondere für Fälle von Betriebsstörungen, Ausfall von
Arbeitskräften, behördlicher Maßnahmen und Verzögerung in der
Anlieferung wesentliche Rohmaterialien. Wir sind in den
genannten Fällen auch berechtigt, ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten. Auch Ereignisse höherer Gewalt, zum
Beispiel Unruhen, Streik, Aussperrung und Ausbleiben von
Zulieferungen unserer Lieferanten berechti- gen uns die
Lieferung entsprechend hinauszuschieben oder ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann uns in den
genannten Fällen eine Frist von einer Woche zur Abgabe der
Erklärung setzen, ob wir zurücktreten oder innerhalb
angemessener Zeit liefern wollen. Falls wir uns innerhalb der
vom Besteller gesetzten Frist nicht erklären, kann der Besteller
vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche werden
ausgeschlossen.
4. Zahlung:
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen nach
Rechnungsdatum netto Kasse. Beanstandungen, Einreden oder
Gegenansprüche, die nicht rechtmäßig gestellt oder von uns
schriftlich anerkannt sind, berechtigen den Besteller nicht, ein
Zurückbehaltungsrecht gegen uns geltend zu machen, gegen unsere
Forderungen aufzurechnen oder in sonstiger Weise die Erfüllung
seiner Verpflichtungen zu verweigern. Gerät der Besteller mit
seiner Zahlung in Verzug oder wird das Vergleichs- oder
Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder tritt in
sonstiger Weise eine wesentliche Verschlechterung seiner
Vermögensverhältnisse ein, so haben wir das Recht, ohne
Rücksicht auf Fälligkeiten etwaige Stundungsabreden oder die
Laufzeit hereingenommener Schecks oder Wechsel sofortige Zahlung
aller offenen Rechnungen zu verlangen. Wir sind in diesem Fällen
auch berechtigt, noch nicht durchgeführte Lieferungen nur gegen
Vorauszahlung auszuführen oder vom Vertrage zurückzutreten. Bei
Zielüberschreitungen behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe
von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu berechnen.
5. Eigentumsvorbehalt & sonstige Sicherungsrechte:
Soweit wir auf Grund der Vorschriften des BGB durch Verarbeitung
oder Umbildung der uns gelieferten Waren Eigentumsrechte an
diesen erwerben, behalten wir uns das Eigentum bis zur völligen
Begleichung aller unserer Ansprüche aus der bestehenden
Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch dann, wenn die
Gegenstände vom Besteller weiter geliefert werden oder
verarbeitet werden. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware durch den Besteller weiter verkauft oder sonst verwertet,
so gelten die gesamten Forderungen, die der Besteller erwirbt,
mit allen Neben- & Sicherungsrechten als an uns abgetreten
Gottlieb & Wagner GmbH & Co. KG,
Wasenstr. 39a, 55743 Idar-Oberstein und zwar vom Tage unseres Vertragsabschlußes an.
Ferner stehen uns wegen unserer Ansprüche ein
Zurückbehaltungsrecht sowie ein Pfandrecht an den uns zur
Bearbeitung übergebenen Waren zu. Das Zurückbehaltungsrecht kann
ebenso wie das Pfandrecht auch gegen Forderungen aus früheren
Aufträgen und sonstigen Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung
geltend gemacht werden. Soweit der Wert der uns nach den
vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten den Betrag
der offenen Forderungen erheblich überdeckt, sind wir bereit,
einzelne Sicherheiten oder Teile einer bestimmten Sicher- heit
unverzüglich nach Bekanntwerden der Überdeckung freizugeben.
6. Gewährleistungsverpflichtungen:
Voraussetzungen zur Erzielung einer einwandfreien galvanischen
Bearbeitung sind:
a) ein fehlerloses Grundmaterial ohne Risse und Poren
b) eine nach mechanischer Verarbeitung dichtgeschlossene
Oberfläche, lunker- und schleifkommafrei sowie ohne Ziehfehler
und Walzendoppelungen. Durch das Galvanisieren werden Poren,
Kratzer, Risse, Schlagstellen, Verquetschungen, Strukturfehler
und starke Verunreini- gungen an der Materialoberfläche nicht
eingeebnet oder beseitigt. Ist das uns zur Oberflächenveredelung
angelieferte Material aus für uns nicht erkennbaren Gründen
technologisch für eine derartige Oberflächenbehandlung nicht
geeignet, übernehmen wir keine Gewähr. Etwaige Mehrkosten sind
uns zu ersetzen. Wir sind nicht verpflichtet, dies uns
angelieferte Material vor der Bearbeitung auf das Vorliegen der
genannten Voraussetzungen zu prüfen. Wir gewährleisten
sorgfältige und fachmännische Ausführung der übernommenen
Arbeiten. Für einen bestimmten Erfolg stehen wir nur dann ein,
wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesichert ist. Dies gilt
auch für die Fälle, in denen wir vor Erteilung des Auftrages
Muster geliefert haben. Der Besteller hat die von uns
bearbeitete Ware nach Eingang unverzüglich zu prüfen und etwaige
Beanstandungen umgehend vorzubringen. Mängelrügen bei Mängeln,
die bei Anwendung geeigneter und zumutbarer Prüfverfahren
erkennbar sind, werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens
eine Woche nach Erhalt der Ware bei uns einge- hen. Bei
Beanstandungen muß uns Gelegenheit zur Nachprüfung,
erforderlichenfalls an Ort und Stelle, gegeben werden. Vorgaben
des Bestellers über Spezialbearbeitung oder bestimmte
Materialauflagen werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten
unseres Betriebes und unter Beachtung branchenüblicher
Toleranzen eingehalten. Eine Haftung für die Nichteinhaltung von
Materialauflagen wird nicht übernommen. Bearbeitungsmängel
beseitigen wir in unserem Betrieb innerhalb einer angemessenen
Nachfrist. Kommen wir unserer Nachbesserungspflicht nicht
ordnungsgemäß nach, so kann der Besteller Minderung der
vereinbarten Vergütung verlangen oder, wenn unsere bis dahin
erbrachte Leistung für ihn unbrauchbar ist, vom Vertrag
zurücktreten. Weitergehende Gewährleistungsansprüche,
insbesondere auf Ersatz von Material oder entgangenen Gewinn
sind ausgeschlossen. Wird angelieferte Ware durch
Bearbeitungsfehler unbrauchbar, so wird die Bearbeitung von
Ersatzstücken im Umfange der ursprünglichen Bestellung
verpflichtet. Soweit Schadenersatzansprüche gegen uns begründet
sind. erstatten wir den Schaden bis zur Höhe der Auftragssumme.
Bei Kleinteilen und Serienartikeln wird für Fehlmengen bzw.
Ausschuß bis zur Höhe von 3 % des Gesamtauftrages keine Haftung
übernommen. Weitergehende Ersatzansprüche werden ausgeschlossen.
Nach Ablauf von drei Monaten seit Gefahrübergang verjährt der
Anspruch auf Gewährleistung und Schadenshaftung.
7. Transport & Lagerung:
Von uns verauslagte Transportkosten, auch Rollgeld, Lagergeld
usw., stellen wir in Rechnung. Versicherun- gen und Lieferungen
werden nur auf Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten
abgeschlossen. Soweit wir mit werkseigenen Fahrzeugen liefern,
wird unsere Haftung auf etwaige Versicherungsleistungen
beschränkt. Die Gefahr für alle Transporte sowie für alle
Lagerungen trägt der Besteller.
8. Rechtswahl & Gerichtsstand:
Es gilt auch bei Rechtsgeschäften mit Auslandsberührung
ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung des Haager
internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen. Erfüllungsort
ist Idar-Oberstein und ausschließlich Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten ist Idar-Oberstein. Wir sind jedoch berechtigt,
den Besteller auch an seinem Sitz oder Wohnort – bei Verträgen
mit Auslandsberührung auch in der Hauptstadt des Empfangslandes
– zu verklagen.